Unter lehmannberatungen haben sich selbständige Berater*innen organisiert, die sich gegenseitig absprechen, unterstützen und vertreten. Jede Berater*in ist als Einzelfirma angemeldet. Alle Berater*innen von lehmannberatungen sind spezialisiert und qualifiziert Familien – mit und ohne psychische Belastungen – auf dem Weg zu einem perspektivenreicheren (Familien-) Leben zu begleiten. Hier stellen wir uns vor.
Die Berater*innen greifen auf langjährige Erfahrungen in der Kinder – und Jugendpsychiatrie zurück. Sie arbeiten bei Bedarf vernetzt mit Fachleuten aus dem Gebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie und mit Personen aus anderen Fachgebieten zusammen. Dadurch wird die Unterstützung umfassend geleistet. Falls noch keine therapeutische Unterstützung installiert ist und benötigt wird, kann ein geeignetes Hilfsangebot geprüft und vermittelt werden. Sie arbeiten bei Bedarf mit Kinder- und Jugendpsychiater*innen, Psycholog*innen, Lehrpersonen, Schulen, Ausbildungsstellen, Ausbildungsverantwortlichen und der IV zusammen. Durch ihre grosse Erfahrung im interdisziplinären Zusammenarbeiten verbinden die Berater*innen die verschiedenen Sichtweisen der Disziplinen und tragen zu einem umfassenderen Verständnis bei. Ein unfassendes Veständnis unterstützt eine angemessene Entwicklung der Betroffenen nachhaltig.
Die sozialpädagogische Familienarbeit mit Einbezug des Netzwerkes ist eine aufsuchende Interventionsform der Sozialen Arbeit. Die Familie wird in ihrer Lebenswelt unterstützt beim Bewältigen von herausfordernden Situationen mit Kindern und Jugendlichen. Durch die Begleitung und Beratung der Familie wird die Unterstützung unmittelbar, konkret und verstehbar geleistet. Mit den Familie werden massvolle, für sie angepasste Lösungen erarbeitet.
Auffälliges Verhalten, verbunden mit psychischen Störungen von Kindern können für Familien eine grosse Belastung sein. Die daraus resultierenden anspruchsvollen Erziehungssituationen, Schulschwierigkeiten und Beziehungsprobleme sind für die Betroffenen oft kaum tragbar. Die spezifischen Kompetenzen der Berater*innen von lehmannberatungen sind, den Umgang mit auffälligem Verhalten von Kindern mit psychischen Störungen in Familien zu begleiten und Lebenssituationen der Betroffenen zu verbessern. Dabei ist der Fokus auf dem Kindeswohl und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gerichtet.
Zuweisende Stellen sind Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), Jugendanwaltschaften, IV und Sozialdienste.
Die Familien werden in ihrem gewohnten Umfeld bei der Lösung ihrer Schwierigkeiten unterstützt mit dem Ziel den Alltag selbständiger bewältigen zu können.
Falls die Ressourcen in einer Familie nicht ausreichen, werden unterstützenden Massnahmen erarbeitet und eingeleitet. Die Zusammenarbeit findet in Partizipation statt.
Die konkrete Zielformulierung orientiert sich am Bedarf der Familie, an den Vorstellungen der zuweisenden Behörden und an den Möglichkeiten der involvierten Personen. Die gemeinsam erarbeiteten Ziele sollen realistisch und für die betroffenen Personen erreichbar sind.
Die Kinder und Jugendlichen haben ihren Platz in der Familie und können sich positiv entwickeln.
Sozialpädagogische Familienbegleitung ist in folgenden Ausgangslagen angezeigt:
- Bei Überforderung der Eltern oder des Elternteils rund um die Erziehung der Kinder
- Bei Auffälligkeiten in der Entwicklung und/oder im Verhalten der Kinder
- Bei fehlenden Strukturen, Vorgaben, Regeln und Ritualen im Alltag
- Bei psychischen Auffälligkeiten eines Familienmitgliedes
- Bei Sucht- und/oder Gewaltproblematik in der Familie
- Bei akuten schwierigen Lebenssituationen der Familie wie Trennung, Scheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, finanziellen Problemen, Verlust eines Familienmitgliedes
- Zur Unterstützung der Eltern bei Kommunikationsproblemen mit Schulen, Lehrbetrieben, Behörden usw.
- Als Kinderschutzmassnahme bei Gefährdung des Kindswohles
- Gespräche im Lebensraum der Familie unter Beizug der für sie wichtigen Unterstützungspersonen.
- Vermittlung von Wissen zu entwicklungspsychologischen Fragen und Psychoedukation.
- Unterstützung im Erarbeiten von Strategien zur Förderung altersentsprechender Entwicklung der Kinder.
- Störungsspezifisches Wissen wird einbezogen und vermittelt.
- Vernetzung mit den zuständigen Behörden, in Absprache mit der Familie.
- Prozesshaftes Weiterentwickeln der formulierten Ziele mit den involvierten Netzwerkpartner*innen.
- Lösungsorientiertes Arbeiten in der Familie, gestützt durch Gespräche mit den zuständigen therapeutischen Fachpersonen und dem betroffenen System (zum Beispiel bei Angsstörungen, Schulverweigerungen, Autismusspektrumsstörungen).
- Erweiterung des vorhandenen Netzes zur Stärkung der familiären Ressourcen und zur verbesserten Integration in der Lebenswelt der Familie.
- Förderung und Verbesserung der Kommunikation innerhalb und ausserhalb der Familie zur Bewältigung von Konflikten und zur Verbesserung der Erwachsenen-Kindbeziehung.
- Begleitung von Multiproblemsystemen.
- Abklärung von Kindeswohlgefährdungen und Sicherung des Informationsflusses
Familien in momentan schwierigen Situationen, die bereit sind, sich mit Unterstützung einer Fachperson auf einen Veränderungsprozess einzulassen.
Familien mit Kindern und Jugendlichen mit aufälligem Verhalten und/oder psychischen Störungen.
Für alle Beteiligten braucht es die Offenheit zur Veränderung und die Bereitschaft zur transparenten Zusammenarbeit.
Der Schutz und das Wohl der Kinder und Jugendlichen hat in der Arbeit Priorität. Die Verbesserung der Situation der gesamten Familie ist im Vordergrund.
Unsere Arbeit basiert auf systemischen Grundsätzen. Jeder Mensch ist eine einmalige und eigenständige Persönlichkeit und ist abhängig von einem komplexen System von Beziehungen und seinem sozialen Umfeld. Schwierigkeiten entstehen durch Störungen in diesen Beziehungen und der Kommunikation innerhalb des Systems.
Das Verhalten jedes Einzelnen erscheint diesem sinnvoll und lässt sich, je nach Zusammenhang und Perspektive, unterschiedlich betrachten und verstehen.
Der Fokus unser Arbeit ist entwicklungs- und lösungsorientiert. Die Familien sind die Experten ihres Systems. Die Familienbegleiter*innen unterstützt die Familie im Freilegen und (Wieder-)Entdecken ihrer Möglichkeiten, und im Erweitern von Handlungsoptionen und Entwicklungsraum.
Die Arbeit ist ziel- und auftragsorientiert. Sie erfolgt in gemeinsamer Abstimmung zwischen der Familie, den involvierten Fachpersonen und der Familienbegleiter*in.
Wir haben eine positive und kritische Grundhaltung uns gegenüber und reflektieren unser Tun regelmässig und intensiv. Wir sind in der Lage, Differenzen auszuhalten und uns mit ihnen zu bewegen. Grenzen können wir erkennen, benennen und einhalten. Uns ist klar, dass wir alleine wenig bewegen können. Insbesondere in komplexen und anforderungsreichen Problemstellungen ist die Zusammenarbeit professionsübergreifend und vernetzt unabdingbar. Um zu Lösungen zu kommen, müssen die Grundbedürfnisse des Lebens erfüllt sein. Entsprechend bedienen wir uns in unseren Interventionen in einem breiten Spektrum verschiedenster Techniken und Methoden unterschiedlicher Herkunft. Durch unsere Berufserfahrung, verschiedenen Ausbildungen, regelmässigen Weiterbildungen und dank der Integration der Erkenntnisse in unsere praktische Arbeit sind wir in der Lage, aus vielfältigen Möglichkeiten situationsangepasste Arbeitsweisen anzuwenden. Wir überprüfen unsere Praxiserfahrung durch die Auseinandersetzung mit theoretischen Konzepten, durch fachlichen Austausch in Intervisionen und Supervisionen. Wir lernen kontinuierlich weiter.
In unserer Arbeit als Beratende von Personen in Systemen gehen wir von einem humanistischen Menschenbild aus, bei dem insbesondere die Grundhaltungen Empathie, bedingungslose Wertschätzung und Echtheit/Kongruenz der personzentrierten Beratung (Carl Rogers*) wichtig sind. Ebenso leitgebend sind die Grundsätze aus der Themenzentrierten Interaktion (Ruth Cohn**):
1. Axiom: «Der Mensch ist eine psycho-biologische Einheit. Er ist auch Teil des Universums. Er ist darum autonom und interdependent.»
2. Axiom: «Ehrfurcht gebührt allem Lebendigem und seinem Wachstum. Respekt vor dem Wachstum bedingt bewertende Entscheidungen. Das Humane ist wertvoll, Inhumanes ist wertbedrohend.»
3. Axiom: «Freie Entscheidung geschieht innerhalb bedingender innerer und äusserer Grenzen. Erweiterung dieser Grenzen ist möglich.»
Im Verlauf unserer langjährigen Berufserfahrung in der Sozialen Arbeit ist uns die systemischkonstruktivistische Denkweise*** immer wichtiger geworden. Wir wissen, dass unsere Sichtweise eine Möglichkeit von Vielen ist. Vielfalt und Mehrstimmigkeit unterstützen das Finden von Lösungen. Das Stärken und Erweitern des Netzwerkes ist ein wichtiges Element beim Bewältigen von Herausforderungen. Wir nehmen die Menschen mit ihren Stärken und Schwächen wahr. Es ist unser Anliegen sie darin zu unterstützen, ihre eigenen Lösungen zu entwickeln. Dazu braucht es Zeit, Raum und die Akzeptanz der verschiedenen Lebensentwürfe. Entwicklung braucht einen Rahmen, der Orientierung und Halt gibt. Entwicklung setzt Vertrauen voraus, in die eigenen Fähigkeiten und in die des Umfeldes. Als Beratende unterstützen wir die Klärung des Rahmens, der Struktur und des Prozesses, damit Vertrauen entstehen kann und Entwicklung möglich wird.
*Dörner et al; Irren ist menschlich; 2016; S.901 ff
**Cohn, Farau; Gelebte Geschichte der Psychotherapie; 1999; S.356 ff
***Von Schlippe, Schweitzer; Lehrbuch der systemischen Therapie und Beratung; 2016
siehe auch: Verständnis.
Die Arbeitsmethoden richten sich nach der Problemstellung des Kindes und den Bedürfnissen der Familie. Sie findet aufsuchend im Lebensumfeld der Familie statt. Die Ausrichtung der Arbeit ist systemisch und lösungsorientiert mit dem Fokus, die Ressourcen der Familien zu aktivieren, psychoedukativ aufzuklären und eine gemeinsame Sprache / Arbeitshaltung zu erarbeiten. Zentrale Methode ist die Beratung.
Folgendes steht dabei im Vordergrund:
- Ressourcen wahrnehmen und betonen
- Das Kind und seine Familie ganzheitlich wahrnehmen.
- Kulturelle Besonderheiten werden mir einbezogen
- Relevante Bezugspersonen aktivieren und einbeziehen
- Die Bedürfnissen und Stärken aller Beteiligten einbeziehen – ihre Belastung und Ressourcen erkennen
- Individuelle Vereinbarungen und Lösungen erarbeiten
- Die Eltern und die Kinder/Jugendlichen in ihrer Rolle als Experten stärken
- Die subjektive Wahrnehmung wird als Ressource mit einbezogen
- Lösungsorientierung vor Symptomfixierung
- Fehlerfreundlichkeit, Humor
- Während Krisen steht Sicherheit und Halt geben im Vordergrund
Problematische Interaktionsmuster werden unmittelbar beobachtet. Im Gespräch mit der Familie werden diese Muster bearbeitet und im Alltag neu eingeübt und verändert. Situativ und in Absprache mit den Betroffenen finden sozialpädagogische Interventionen modelhaft statt.
Durch das Lernen am Modell können verschiedenste Alltagssituationen (Essen, Begleiten von Aufgabenhilfe, Strukturvorgaben, Abendrituale uvm.) konkret bearbeitet werden. Dadurch werden mit der Familie neue Lösungswege eingeübt.
Die Familienbegleiter*innen von lehmannberatungen sind ausgebildete Fachpersonen der Sozialen Arbeit mit Zusatzausbildungen in systemischer Beratung, sowie im Kinder- und Jugendpsychiatrischen Bereich. Die sozialpädagogische Familienbegleitung ist eine ambulante Leistung, die lehmannberatung nach dem Gesetzt über die Leistung für Kinder mit besonderem Förder- und Schuztbedarf (KFSG) erbringt. Entsprechend hält sich lehmannberatungen an die kantonalen Vorgaben und die mit dem Kantonalen Jugendamt (KJA) vereinbarten Leistungsziele.
Die Wirksamkeit und der Veränderungsprozess werden auf ihre Qualltät geprüft. Dies geschieht in folgenden Gefässen:
- Gemeinsame Supervision 6 mal pro Jahr à 3 Stunden mit allen Berater*innen mit einer externen Supervisorin.
- Teilnahme an einer Intervisiosgruppe 6 mal pro Jahr à 3 Stunden
- Einzelfallsupervision 6 bis 8 mal pro Jahr.
- Regelmässige Fallbesprechungen unter den Berater*innen.
- Es wird eine Stellvertretung benannt, die in Ferien und bei Ausfällen der zuständigen Berater*in übernimmt.
- Berichte werden von einer zweiten Fachperson gegengelesen.
- Die Arbeit wird kontinuierlich dokumentiert und ist auf einer datengeschützten Plattform gesichert. Alle Berater*innen können in alle Falldokumentationen Einsicht nehmen und dokumentieren.
- Alle 4 Jahre wird ein Auszug aus dem Strafregister (Privatauszug und Sonderprivatauszug) von den Berater*innen eingefordert.
Die anspruchsvolle Arbeit mit Familien in herausfordernden Lebenslagen verlangt von den Familienbegleiter*innen grossen Respekt, Eigenverantwortung und Flexibilität. Wichtig ist der Umgang mit dem Spannungsfeld von Nähe und Distanz und das Bewusstsein über die eigene Belastbarkeit.
lehmannberatungen orientiert sich an der Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen (www.charta-praevention.ch).
Die Berater*innen von lehmannberatungen bilden sich regelmässig weiter.
Wir unterstehen der Schweigepflicht. Informationen an Dritte geben wir nur mit dem Wissen und Einverständnis der direkt Betroffenen weiter, ausser im Fall einer Gefährdung des Kindeswohls. Sozialarbeiterische Akten gelten im Sinne des Datenschutzgesetzes als besonders schützenswerte Daten und sind streng vertraulich. Entsprechend führt lehmannberatungen die Akten über die Software von socialweb.
Vor dem Beginn einer Begleitung wird mit den Anfragenden geprüft, ob die Übernahme eine Mandates zweckdienlich ist. Dabei werden mit den Anfragenden die Ausgangssituation und die Zielvorstellung diskutiert. Erscheint eine Begeitung sinnvoll, wird ein Auftragsklärungsgespräch vereinbart.
Am Auftragsklärungsgespräch nehmen die Zuweisenden, das Kind/die Jugendliche, die Sorgeberechtige(n) und die Familienbegleiter*in teil. Nebst dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Formulieren von Möglichkeiten und Grenzen des Angebotes, werden die aktuelle Situation der Familie, die grundsätzliche Zielvorstellung und die Rahmenbedingungen des Auftrages besprochen. Es wird Wert auf regelmässige und kontinuierliche Standortgespräche gelegt, damit der Auftrag und die definierten Ziele überprüft werden können.
In der ersten Phase der Zusammenarbeit steht der Vertrauen- und Beziehungsaufbau im Vordergrund. Diese Phase dient der Beobachtung der Situation und der gemeinsamen spezifischeren Planung der Zielerreichung. Die Einstiegsphase dient auch der Kontaktaufnahme mit den Netzwerkpartner*innen (z.B. Schule, Behörden, wichtigen Unterstützungspersonen der Familie, u.a.), immer in Absprache und dem Einverständnis der Familie. Im Idealfall kann mit der bereits involvierten Therapeut*in die Begleitung abgesprochen und koordiniert werden. Dabei können gemeinsame und unterstützende Elemente gestärkt und behindernde Faktoren möglichst reduziert werden. Falls der Bedarf nach therapeutischer Unterstützung gewünscht und als sinnvoll erachtet wird, kann gemeinsam eine entsprechende Therapie gesucht werden.
In dieser Phase wird gemeinsam mit den Beteiligten an den formulierten Zielen gearbeitet. Erreichte Ziele werden angepasst. Wichtige Ereignisse im Verlauf werden in Rücksprache mit der Familie den Zuweisendengemeldet.
Bei Bedarf wird mit der Familie an der Motivation zur Begleitung gearbeitet. Vor einem Standortgespräch wird auf Wunsch ein Bericht verfasst, der mit der Familie besprochen wird. Die Wirkung der Zusammenarbeit wird wird beim Standortgespräch besprochen.
Ein Abschlussgespräch erfolgt idealerweise dann, wenn der Auftrag erfüllt, die Familie gestärkt ist und das Familiensystem sich stabilisiert hat. In der Regel sind die Personen am Gespräch anwesend, welche auch beim Auftragsklärungsgespräch beteiligt waren.
Ein Abschlussgespräch kann auch erfolgen, wenn sich der Auftrag ändert (zum Beispiel durch eine stationäre Platzierung) und eine andere Massnahem sinnvoller scheint oder die Familie die Zusammenarbeit nicht mehr bejahen kann.
Die Kosten richten sich nach den kantonalen Vorgaben.
- Familienbegleitung Fr. 133.-.
- Arbeit ohne direkten Familieneinbezug Fr. 133.-
- Wegzeit Fr. 133.- pro Stunde. Bei Selbstzahlenden Fr. 90.- pro Stunde.
Standort Büro bis Standort Einsatzort nach google maps retour.
Eine Kostengutsprache muss vorliegen. Diese wird in der Regel durch die zuständige Gemeinde, die KESB oder die Jugendanwaltschaft beantragt und vom KJA geleistet.
Selbstzahlende unterschreiben im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung, in der die Zusammenarbeit geregelt ist.
Bei Verhinderung ist die Familie verpflichtet, sich möglichst früh zu melden, mindestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin. Andernfalls wird der Termin verrechnet.
